Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Gartenträume Partner
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gartenträume B.V.
Stand 06-07-2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Aussteller“).
Gartenträume B.V. wird im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller im Rahmen von Veranstaltungen, die von Gartenträume B.V. organisiert werden. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Ausstellers ausschließlich im Einklang mit dem Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO).
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage:
- von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses,
- von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters, insbesondere zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit zukünftigen, thematisch vergleichbaren Veranstaltungen sowie zur geschäftlichen Nachbetreuung.
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich unbefristet gespeichert, solange kein Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO erfolgt oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Aussteller hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gemäß Art. 15–21 DSGVO.
Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung zu Marketing‑ und Kontaktzwecken ist jederzeit schriftlich möglich.
Kontakt: info@gartentraeume.com
3. Vertragspflichten des Ausstellers
Der Aussteller verpflichtet sich, die Miet‑ und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Ausstellungsortes, behördliche Vorschriften sowie alle Anweisungen des Veranstalters einzuhalten.
Aufgrund von Witterungsverhältnissen, Bodenbeschaffenheit oder sonstigen organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen kann es erforderlich sein, dass Standflächen vorübergehend oder dauerhaft nicht mit Fahrzeugen erreichbar sind.
Der Aussteller ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und dessen Erfüllungsgehilfen hinsichtlich Anfahrt, Be- und Entladung sowie Aufbau den berechtigten Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Kommt der Aussteller diesen Anweisungen nicht nach und entstehen hierdurch Schäden, Verzögerungen, Bergungs-, Reparatur- oder sonstige Mehrkosten, so hat der Aussteller diese zu tragen.
Bei Gefahr für die Sicherheit von Personen, für die öffentliche Ordnung, für fremdes Eigentum oder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, dem Aussteller, dessen Mitarbeitern oder Beauftragten den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu untersagen oder diese unverzüglich vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Weitergehende Rechte des Veranstalters bleiben unberührt.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wiederholten Verstößen trotz vorheriger Abmahnung ist der Veranstalter nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
4. Standbuchung und Standgestaltung
Die Mindestbuchungsfläche beträgt 9 m². Inselstände sind ab 50 m² möglich.
Mindestens 50 % der Standfläche sind mit geeignetem Bodenmaterial zu bedecken. Bei Verstößen wird dem Aussteller eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt.
Kommt der Aussteller der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Aussteller.
Erst bei fruchtlosem Fristablauf und erheblicher Beeinträchtigung des Veranstaltungsablaufs oder des Gesamtbildes der Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen.
5. Platzierung, Standverlegung und Werbung
Standwünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Sie sind jedoch unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen bis einschließlich zum Beginn des Standaufbaus eine Änderung der Standzuweisung vorzunehmen, sofern dem Aussteller ein hinsichtlich Größe, Lage und Qualität vergleichbarer Standplatz zugewiesen wird.
Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt insbesondere nicht vor bei:
- der Zuweisung eines anderen Standplatzes mit vergleichbarer Besucherfrequenz,
- einer Lageänderung innerhalb desselben Veranstaltungsbereichs,
- geringfügigen Abweichungen der Standform oder Standausrichtung.
In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche auf Minderung der Standmiete, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sofern dem Aussteller ein hinsichtlich Größe, Erreichbarkeit und wirtschaftlicher Nutzungsmöglichkeit gleichwertiger Standplatz zugewiesen wird.
Werbemaßnahmen, Promotion Aktionen sowie die Verteilung von Werbematerial außerhalb der zugewiesenen Standfläche bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
6. Ausstellungsartikel und Nutzung
Es dürfen ausschließlich die angemeldeten und thematisch passenden Produkte ausgestellt und angeboten werden. Der Aussteller erkennt an, dass vergleichbare oder gleichartige Produkte und Dienstleistungen auch durch andere Aussteller angeboten werden können.
Der Verkauf von Schmuck sowie sonstigen themenfremden Waren und Dienstleistungen ist auf Gartenträume-Veranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzepts. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht angemeldete oder themenfremde Produkte auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen oder deren Ausstellung zu untersagen.
Eine Weitergabe oder Untervermietung der Standfläche an Dritte ist unzulässig. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Öffnungszeiten mit Personal zu besetzen und selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
7. Modellgarten und Verkaufsstand
Eine reduzierte Standmiete wird ausschließlich für vollständig gestaltete Modellgärten gewährt.
Maßgeblich ist, ob die Fläche überwiegend der gestalterischen Präsentation eines Gartenkonzepts und nicht überwiegend Verkaufszwecken dient.
Die Beurteilung erfolgt nach objektiven Gestaltungsmerkmalen und dem Gesamteindruck der Fläche.
Werden erhebliche Abweichungen festgestellt, kann der Stand als regulärer Verkaufsstand eingestuft und die reguläre Standmiete nachberechnet werden.
Bei geringfügigen Abweichungen ist dem Aussteller eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Feststellungen können am letzten Aufbautag sowie bei Öffnung der Veranstaltung erfolgen.
8. Auf‑ und Abbau / Vorzeitiger Abbau
Auf‑ und Abbauarbeiten sind ausschließlich innerhalb der vom Veranstalter vorgegebenen Zeiten zulässig.
Ein vorzeitiger Abbau liegt vor, wenn vor dem offiziellen Veranstaltungsende — unabhängig von der tatsächlichen Besucherzahl — mit Abbau‑ oder abbauvorbereitenden Handlungen begonnen wird, insbesondere durch Entfernen oder Verpacken von Waren, Abschalten der Beleuchtung oder durch Verlassen des Standes.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 25 % der vereinbarten Standmiete, maximal jedoch 500 €, festzusetzen. Die Höhe richtet sich insbesondere nach Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9. Bewachung und Haftung
Der Veranstalter sorgt außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten für eine allgemeine Nachtbewachung des Veranstaltungsgeländes. Die Nachtbewachung dient ausschließlich der allgemeinen Überwachung des Geländes und begründet keine Obhuts-, Verwahrungs- oder Versicherungspflichten des Veranstalters gegenüber dem Aussteller oder dessen Ausstellungsgütern.
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgütern und eingebrachten Gegenständen des Ausstellers ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Dem Aussteller wird empfohlen, für seine Ausstellungsgüter und sonstigen eingebrachten Gegenstände einen ausreichenden Versicherungsschutz abzuschließen.
10. Preise und Konditionen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird ein Stromanschluss weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt, erhebt der Veranstalter einen pauschalen Bearbeitungs- und Organisationszuschlag in Höhe von 100,00 € netto je Stromanschluss.
11. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 6–8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Die Zahlung ist vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie eine Mahngebühr von pauschal 5 € pro Mahnung, sofern dem Aussteller nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
12. Stornierung
Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Standmiete
Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Standmiete
Ab 6 Wochen oder bei Nichterscheinen: 100 % der Standmiete
Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Erscheint der Aussteller nicht rechtzeitig zum Aufbau oder zur Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Die Zahlungspflicht des Ausstellers bleibt hiervon unberührt.
13. Schäden
Der Aussteller haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Nicht beseitigte Schäden werden auf Kosten des Ausstellers behoben. Dies gilt insbesondere für Schäden an Grünflächen, Wegen, Leitungen, Gebäuden und sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsgeländes. Der Aussteller haftet ebenfalls für Schäden an ihm überlassenen Geräten, Maschinen, Fahrzeugen, Verkaufsständen oder sonstigen Einrichtungen des Veranstalters.
14. Musik am Stand
Musik- und Tonwiedergaben am Stand bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter kann die Lautstärke begrenzen oder die Wiedergabe untersagen, sofern andere Aussteller oder Besucher beeinträchtigt werden.
Der Aussteller ist für die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften, insbesondere gegenüber der GEMA, selbst verantwortlich.
15. Foto‑ und Videoaufnahmen
Foto‑ und Videoaufnahmen dürfen zum Zwecke der Dokumentation, Presse‑ und Öffentlichkeitsarbeit auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verwendet werden. Ein Widerspruch ist schriftlich vor Veranstaltungsbeginn möglich.
16. Höhere Gewalt
Bei Ausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr rückgängig zu machende Kosten bleiben vergütungspflichtig. Nicht erbrachte Leistungen werden nach billigem Ermessen anteilig erstattet oder auf eine Folgeveranstaltung angerechnet.
Hierzu zählen insbesondere Unwetter, Starkregen, Sturm, Hochwasser, Pandemien, Epidemien, Terrorlagen, behördliche Anordnungen, Krieg, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
17. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Almelo (Niederlande).
18. Schriftform
Soweit in diesen AGB die Schriftform verlangt wird, genügt auch die Textform (E-Mail).
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Falls Sie noch weitere Fragen haben, erreichen Sie unser Gartenträume Team telefonisch unter (032) 221 096 857 (Montag bis Freitag, 9 - 17Uhr) oder per E-Mail via info@gartentraeume.com.
